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  • Professionelle Übersetzungen
  • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Jahrelange Erfahrung
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Schriftliche Aufträge

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Ich fertige beglaubigte und unbeglaubigte Übersetzungen an. Die zu übersetzenden Urkunden können entweder persönlich in der Kanzlei angeliefert oder aber per Post bzw. einscanniert per Email zugeschickt werden, auch aus dem Ausland.

Preisliste für die beglaubigten Übersetzungen finden Sie im Top „Preise“. Jede Fachübersetzung wird individuell geschätzt, entweder persönlich oder per Email. Der endgültige Preis kann nicht mehr als 10% vom Schätzungspreis abweichen.

Beglaubigte Übersetzungen, die durch vereidigte Urkundenübersetzerin erstellt werden, sind in der Regel zur Einreichung bei Ämtern und anderen offiziellen Stellen bestimmt und setzen Worttreue voraus. Die meisten von ihnen sind:

• Dokumente für Familiengeld und Steuerveranlagung
• Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
• Diplomurkunden, Suplema, Zeugnisse, Zulassungsscheine, Berechtigungsbescheinigungen
• Lebensläufe und Bewerbungsschreiben
• Arbeitspapiere der entsandten Arbeitnehmer
• Fahrzeugpapiere
• Atteste, Zertifzierungen und Sicherheitsdatenblätter für Produkte
• Notarielle Urkunden, allerlei Verträge, Vollmachten, Erklärungen, juristische Gutachten, Testamente
• Medizinische Unterlagen, Krankheitsblätter, Patientenakten, Befunde der Bilduntersuchungen, ärztliche Atteste

Auch zahlreiche andere Situationen wie z.B. Leichenbeförderung aus dem Ausland verlangen von Ihnen die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung. Sollten Sie Fragen haben, schreiben Sie mich per Email oder rufen Sie mich an.

Je nach Möglichkeit fertige ich Eil- und Wochenendübersetzungen an.  Hierzu gelten höhere Verrechnungssätze. Mehr dazu im Top „Preisliste“.

Bei mehr als 10 Seiten 10 % Preisnachlass!